Schönheitsreparaturen: Das ewige Mietrechtsthema
Kaum ein Thema sorgt für mehr Streit zwischen Mietern und Vermietern als Schönheitsreparaturen. Der Bundesgerichtshof hat in vielen Urteilen Klauseln für unwirksam erklärt — und das hat Konsequenzen für Millionen Mietverträge.

Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen umfassen laut Gesetz (§ 28 Abs. 4 II. BV) typischerweise:
- Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken
- Streichen von Heizkörpern inkl. Heizungsrohren
- Streichen von Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen
Nicht dazu zählen: Reparaturen am Boden, Parkettaufbereitung, Reinigung von Teppichen, Außenstreichen von Fenstern.
Wann sind Klauseln unwirksam? (BGH-Urteile)
| Klausel-Typ | Wirksam? |
|---|---|
| Starre Fristen ("alle 3 Jahre Küche, alle 5 Jahre Wohnräume") | Unwirksam |
| Endrenovierungsklausel bei unrenovierter Übergabe | Unwirksam |
| Farbvorgaben ("nur weiß") bei Auszug | Unwirksam |
| Klausel bei unrenoviert übernommener Wohnung ohne Ausgleich | Unwirksam |
| Flexible Fristklausel ("bei Bedarf, spätestens nach 10 Jahren") | Grundsätzlich wirksam |
| Renovierte Übergabe → Renovierungspflicht bei Auszug | Wirksam wenn Zustand gut |
Was gilt ohne wirksame Klausel?
Ist die Klausel unwirksam, muss der Mieter nichts renovieren — auch nicht bei Auszug nach 20 Jahren in einer Wohnung. Der Vermieter bleibt auf dem renovierten Zustand sitzen, den er selbst hätte durchführen müssen.
Was schuldet der Mieter immer?
Unabhängig von Schönheitsreparaturen schuldet der Mieter:
- Beseitigung von Schäden, die er selbst verursacht hat (nicht normale Abnutzung)
- Rückgabe in dem Zustand, wie er die Wohnung bekommen hat (plus normale Abnutzung)
- Entfernung eigener Einbauten und Rückbau von Veränderungen
Praxistipps für Vermieter
- Mietvertrag von Fachanwalt prüfen lassen — viele Altverträge haben unwirksame Klauseln
- Übergabeprotokoll mit Fotos anfertigen (Beweis für Zustand bei Einzug)
- Bei renovierter Übergabe: das in Übergabeprotokoll festhalten
- Fristenklauseln nur als "flexible Richtwerte" formulieren, nie als starre Fristen
Weiterführend: Mietrecht-Grundlagen | Eigenbedarfskündigung | Mieterhöhung
Praxisbeispiel: Konkrete Berechnung
Theorie ist gut — Zahlen sind besser. Ein konkretes Beispiel für diesen Ratgeber-Kontext:
Kaufpreis: 240,000 Euro | Kaltmiete: 820 Euro/Monat | Jahresmiete: 9,840 Euro | Brutto-Rendite: 4.10 %.
Das zeigt: Mittlere Kaufpreislagen bieten oft das beste Rendite/Risiko-Verhältnis.
Kann ich als Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn Wände beschädigt sind?
Ja — für echte Schäden (tiefe Kratzer, Löcher, Flecken die über normale Abnutzung hinausgehen). Normale Abnutzung (leichte Verfärbungen nach Jahren, kleine Dübellöcher) ist kein ersetzbarer Schaden.
Was gilt, wenn der Mieter eine Wand in kräftiger Farbe gestrichen hat?
Wenn keine Farbklausel im Vertrag (oder diese unwirksam ist), kann der Vermieter bei Auszug keinen Rückstrich verlangen. Aber: Bei stark farbiger Wand kann er Schadensersatz für tatsächliche Verwertungsbeeinträchtigung verlangen — das ist aber schwer nachzuweisen.