Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten im Überblick
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung bist du Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) — mit umfangreichen Rechten, aber auch Pflichten. Seit der WEG-Reform 2020 haben sich einige Regelungen deutlich verändert.

Grundlegende Eigentumsrechte
Sondereigentum: Deine Wohnung gehört dir
Das Sondereigentum umfasst die Wohnung und ggf. Tiefgaragenplatz oder Kellerabteil. Hier kannst du weitgehend frei entscheiden: Renovieren, umbauen (soweit das Gemeinschaftseigentum nicht betroffen), vermieten, verkaufen.
Gemeinschaftseigentum: Mitentscheiden, nicht allein entscheiden
Treppenhaus, Fassade, Dach, Aufzug, Heizungsanlage — das ist Gemeinschaftseigentum. Hier entscheidet die WEG gemeinsam. Du hast Stimmrecht, aber keine Alleinentscheidung.
Rechte in der Eigentümerversammlung
| Recht | Inhalt |
|---|---|
| Teilnahmerecht | Jeder Eigentümer darf an der Versammlung teilnehmen |
| Rederecht | Recht, zu Tagesordnungspunkten Stellung zu nehmen |
| Stimmrecht | Abstimmung nach Miteigentumsanteilen (oder Kopfprinzip) |
| Antragsrecht | Eigene Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen |
| Anfechtungsrecht | Rechtswidrige Beschlüsse innerhalb 1 Monat anfechten |
Recht auf Belegeinsicht
Seit der WEG-Reform 2020: Jeder Wohnungseigentümer hat ein gesetzliches Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen — Hausgeldabrechnungen, Verträge, Kontoauszüge der WEG. Die Verwaltung muss Einsicht gewähren.
Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung
Wenn die Hausverwaltung nicht ordnungsgemäß handelt (keine Jahresabrechnung erstellt, keine Versammlung einberuft, Instandhaltung vernachlässigt), kann jeder Eigentümer gerichtlich dagegen vorgehen.
Vermietungsrecht
Als Vermieter darfst du deine Eigentumswohnung ohne Genehmigung der WEG vermieten. Ausnahmen: Die Gemeinschaftsordnung kann besondere Einschränkungen enthalten. Kurzzeitvermietung (Airbnb): BGH-Urteil 2019 — ohne Erlaubnis der WEG oft nicht erlaubt!
Sonderumlage: Wann du zahlen musst
Für unerwartete größere Ausgaben (Dachsanierung, Fassadenschäden) kann die WEG Sonderumlagen beschließen. Als Eigentümer bist du dazu verpflichtet — auch wenn du überstimmt wurdest. Ausnahme: Der Beschluss ist nichtig oder anfechtbar.
Checkliste: Was jeder Eigentümer wissen sollte
Die wichtigsten Rechte und Pflichten
- Hausgeld pünktlich zahlen (Verzug = Mahnung + Klage möglich)
- Eigentümerversammlung mindestens einmal jährlich besuchen
- Beschlüsse anfechtbar? 1-Monatsfrist nach Versammlung!
- Belegeinsicht aktiv nutzen — bei Zweifeln nachfragen
- Verwalterbefugnisse kennen: Was darf die Verwaltung allein entscheiden?
- Instandhaltungsrücklage: Ausreichend? Zu hoch?
Rendite berechnen → | Hausgeld senken | Nebenkosten prüfen
FAQ Wohnungseigentümerrechte
Darf die WEG mir verbieten, meine Wohnung zu vermieten?
Grundsätzlich nein — Vermietung ist ein Eigentumsrecht. Die Gemeinschaftsordnung kann aber Bedingungen (z.B. keine gewerbliche Nutzung) setzen. Kurzzeitvermietung ist ohne ausdrückliche Erlaubnis problematisch.
Was passiert, wenn ich das Hausgeld nicht zahle?
Zuerst Mahnung, dann gerichtliches Mahnverfahren, ggf. Zwangsversteigerung der Wohnung. Hausgeld ist eine grundbuchgesicherte Forderung — sehr ernst nehmen!