Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die WEG verwaltet das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade, Aufzug) gemeinsam. Jeder Miteigentümer hat Mitspracherecht, Pflichten und Lasten im Verhältnis seines Miteigentumsanteils.

Das WEG-Gesetz: Reform 2020
Das WEG-Recht wurde 2020 grundlegend reformiert. Wichtige Änderungen:
- Beschlusskompetenz erweitert: Mehr Maßnahmen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden
- Verwalter kann leichter abberufen werden
- Balkon-Solaranlagen: Eigentümer haben Anspruch auf Genehmigung
- E-Ladeinfrastruktur: Eigentümer haben Anspruch auf Ladestation
- Barrierefreie Umbauten: leichtere Genehmigung
Die Eigentümerversammlung: Pflicht und Rechte
Mindestens einmal im Jahr muss die Eigentümerversammlung stattfinden. Als Eigentümer haben Sie:
- Stimmrecht: Anteilig nach Miteigentumsanteilen oder nach Köpfen (je nach Teilungserklärung)
- Antragsrecht: Sie können Tagesordnungspunkte einbringen lassen
- Einsichtsrecht: In alle Beschlusssammlungen und Abrechnungen
- Anfechtungsrecht: Rechtswidrige Beschlüsse können angefochten werden (Frist: 1 Monat!)
Hausgeld: Was Sie monatlich zahlen
Das Hausgeld deckt alle gemeinschaftlichen Kosten:
- Umlagefähige Betriebskosten (Treppenhausreinigung, Versicherungen, Hausmeister)
- Nicht umlagefähige Kosten (Verwaltungsgebühr, Rücklage)
- Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
Durchschnittliches Hausgeld: 3–5 €/m²/Monat. Achtung: Nur der umlagefähige Teil darf auf Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten und Rücklage tragen Eigentümer selbst.
Sonderumlage: Das Risiko für Eigentümer
Wenn die Instandhaltungsrücklage für eine große Maßnahme nicht ausreicht (Dachsanierung, Aufzugtausch, Fassade), beschließt die WEG eine Sonderumlage. Diese kann plötzlich tausende bis zehntausende Euro kosten — ein oft unterschätztes Risiko beim Eigentumswohnungskauf.
Praxistipp: Rücklagenstand und Erhaltungsplan vor dem Kauf prüfen! Altbauten mit kleiner Rücklage = erhöhtes Sonderumlage-Risiko.
Checkliste: WEG-Dokumente vor dem Kauf
- ☑ Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- ☑ Aktuelle Jahresabrechnung (letzte 3 Jahre)
- ☑ Wirtschaftsplan des laufenden Jahres
- ☑ Stand der Instandhaltungsrücklage
- ☑ Protokolle der letzten 5 Eigentümerversammlungen
- ☑ Beschlusssammlung (alle gefassten Beschlüsse)
- ☑ Laufende Gerichtsverfahren der WEG?
Weiterführend: Hausverwaltung beauftragen | Selbst verwalten? | Rendite nach WEG-Kosten berechnen
Muss ich als Vermieter zur Eigentümerversammlung?
Nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Beschlüsse gelten auch für Abwesende. Wer nicht kommt, kann nicht abstimmen — und kann unerwünschte Maßnahmen nicht verhindern.
Was passiert, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt?
Die WEG kann nach Mahnung klagen und vollstrecken. Im Extremfall: Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums. Das Risiko trägt vorübergehend die Gemeinschaft — ein Grund, die Bonität der Miteigentümer im Blick zu haben.
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