Was ist die Denkmal-AfA (§ 7i EStG)?

Die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung) erlaubt Eigentümern von denkmalgeschützten Immobilien, Sanierungskosten besonders schnell steuerlich abzusetzen. Das macht Denkmalimmobilien zu einem beliebten Steuergestaltungsinstrument für Hochverdiener.

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Denkmal-AfA: Steuern sparen mit Denkmalimmobilien

Denkmal-AfA für Vermieter

Wenn Sie eine Denkmalimmobilie kaufen und vermieten, gilt:

Steuer-Hinweis: Immobilieneinkünfte sind komplex — ein Steuerberater mit Immobilien-Schwerpunkt bezahlt sich in der Regel selbst. Die AfA (Abschreibung) allein spart bei einer 300.000 €-Immobilie jährlich 800–1.200 € Steuern. Lass das nicht liegen, weil du keine Steuererklärung machen willst.
  • Sanierungsanteil: 9 % pro Jahr in den ersten 8 Jahren (= 72 % nach 8 Jahren)
  • Dann: 7 % pro Jahr in den nächsten 4 Jahren (= 28 % nach weiteren 4 Jahren)
  • Gesamt: 100 % des Sanierungsanteils über 12 Jahre absetzbar (§ 7i EStG)

Plus die normale Gebäude-AfA auf den Kaufpreisanteil (2 % p.a. bei Baujahr nach 1924).

Denkmal-AfA für Selbstnutzer

Wer die Denkmalimmobilie selbst bewohnt, kann immerhin 90 % der Sanierungskosten absetzbar machen:

  • 9 % pro Jahr über 10 Jahre = 90 % der Sanierungskosten (§ 10f EStG)

Allerdings: keine Berücksichtigung von Zinskosten oder Verwaltungskosten. Der Vorteil ist kleiner als beim Vermieten.

Rechenbeispiel: Denkmalimmobilie für Vermieter

PositionBetrag
Kaufpreis gesamt400.000 €
davon Sanierungsanteil (60 %)240.000 €
davon Substanzwert (40 %)160.000 €
Denkmal-AfA Jahr 1–8: 9 % × 240.00021.600 €/Jahr
normale AfA: 2 % × 160.0003.200 €/Jahr
Gesamt-AfA Jahr 1–824.800 €/Jahr
Steuerersparnis (42 %-Grenzsteuersatz)10.416 €/Jahr
Steuerersparnis über 8 Jahre83.328 €

Bedingungen für die Denkmal-AfA

  • Das Gebäude muss als Kulturdenkmal eingetragen sein (Denkmalliste der Gemeinde)
  • Sanierungsmaßnahmen müssen vorab von der Denkmalschutz (Bundesregierung)behörde genehmigt werden
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde nach § 7i/10f EStG ist zwingend erforderlich
  • Kaufvertrag NACH der Baugenehmigung abschließen (sonst kein Abzug!)

Häufige Fallen bei Denkmalimmobilien

  • Zu hoher Kaufpreis: Anbieter schlagen Steuervorteil in den Kaufpreis ein — oft 20–40 % über Marktwert
  • Sanierungsqualität: Billigst-Sanierung mit überhöhtem Sanierungsanteil im Kaufvertrag
  • Vermietbarkeit: Historische Grundrisse oft suboptimal für moderne Mieter
  • Lage: Denkmalimmobilien in strukturschwachen Gebieten laufen Leerstandsrisiko

Für wen lohnt sich Denkmalimmobilie?

  • Grenzsteuersatz 42–45 % (für maximalen Steuereffekt)
  • Ausreichend sonstiges Einkommen um Verluste zu verrechnen
  • Langfristiger Anlagehorizont (mind. 10–15 Jahre)
  • Bereitschaft für höheren Verwaltungsaufwand

Weiterführend: AfA-Grundlagen für Vermieter | Steuern auf Mieteinnahmen | Denkmalschutz als Investment

Für Investoren mit mehreren Objekten kann eine Immobilien-GmbH die Steuerlast erheblich senken — ab etwa 3 Immobilien lohnt sich die Prüfung.

Kann ich Denkmal-AfA auch auf ein selbst gebautem Haus nutzen?

Nein, die Denkmal-AfA gilt nur für Sanierungsmaßnahmen an bereits bestehenden, eingetragenen Kulturdenkmälern. Neubauten sind ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ich die Denkmalimmobilie nach 5 Jahren verkaufe?

Innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn steuerpflichtig. Außerdem: Der Verkaufspreis wird durch die vorgezogene Abschreibung optisch teurer — da die Abschreibungsbasis sinkt. Steuerberater vor Kauf und Verkauf einschalten.