Mieteinnahmen versteuern (BMF) müssen versteuert werden – aber Vermieter haben auch viele Möglichkeiten, Kosten geltend zu machen. Wer die Steuerregeln kennt, zahlt deutlich weniger.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Mieteinnahmen werden in der Einkommensteuer (§ 21 EStG)erklärung unter „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (Anlage V) erfasst. Du zahlst deinen persönlichen Steuersatz auf den Überschuss (Einnahmen minus Ausgaben).

Was du absetzen kannst
Als Vermieter hast du viele Werbungskosten, die die Steuerlast senken:
- Darlehenszinsen: Zinsen deiner Baufinanzierung vollständig absetzbar
- Abschreibung (AfA): 2 % p.a. bei Gebäuden über 40 Jahre (bei Altbauten: 2,5 %)
- Hausverwaltung: Vollständig absetzbar
- Instandhaltungskosten: Reparaturen, Renovierungen (in Grenzen)
- Grundsteuer: Absetzbar (soweit nicht auf Mieter umgelegt)
- Versicherungen: Gebäudeversicherung etc.
- Fahrtkosten: Fahrten zur Immobilie
- Kontoführung, Steuerberater
Die Abschreibung (AfA) als wichtigstes Instrument
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist besonders wertvoll: Du setzt 2 % des Gebäudewerts (nicht Grundstückswert!) jährlich als Kosten ab – ohne dass dir tatsächlich Geld abfließt. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen erheblich.
Beispiel: Gebäudewert 200.000 €, AfA 2 % = 4.000 € Abzug pro Jahr.
Verluste aus Vermietung
Wenn deine Kosten die Einnahmen übersteigen (negativer Cashflow + AfA), entsteht ein Verlust. Dieser kann mit anderen Einkünften verrechnet werden und mindert deine Gesamtsteuerlast. Das ist ein echter Steuervorteil der Immobilienanlage.
Fazit
Mit der richtigen Steuerplanung kann eine Immobilieninvestition steuerlich sehr attraktiv sein – besonders für gut verdienende Arbeitnehmer. Konsultiere einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater.
Steueroptimierung für Immobilieninvestoren
| Steuerposition | Optimierungsmöglichkeit | Potenzial |
|---|---|---|
| AfA (Gebäudeabschreibung) | 2 % auf Gebäudewert p.a., Bodenanteil auskämmern | Mittel bis hoch |
| Schuldzinsen | Vollständig abzugsfähig | Sehr hoch |
| Spekulationsfrist | 10 Jahre halten = steuerfreier Verkauf | Extrem hoch |
| Denkmal-AfA | 9 % p.a. × 8 + 7 % × 4 Jahre | Hoch (nur Denkmal) |
| Verlustverrechnung | Mietverluste mit Einkommen verrechnen | Mittel |
Häufige Fragen
Nach 10 Jahren Haltedauer oder wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt wurde.
Ja. Verluste aus Vermietung (Zinsen + AfA > Mieteinnahmen) sind mit anderen Einkunftsarten verrechenbar. Besonders attraktiv für Topverdiener.
Ab ca. 5+ Objekten oder sehr hohem persönlichem Steuersatz (42–45 %) kann Körperschaftsteuer (15 %) vs. Einkommensteuer sinnvoll sein. Steuerberater einbeziehen.
Mieteinnahmen versteuern: Schritt-für-Schritt Anleitung
Mieteinnahmen sind in Deutschland steuerpflichtig — aber durch kluge Nutzung von Werbungskosten und Abschreibungen kannst du die Steuerlast erheblich senken. Diese Anleitung erklärt alles, was Vermieter wissen müssen.
In welcher Anlage werden Mieteinnahmen erklärt?
Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien gehören in die Anlage V der Einkommensteuererklärung (Vermietung und Verpachtung).
- Frist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28. Februar des übernächsten Jahres)
- Progressiver Steuersatz: Mieteinnahmen werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert
- Keine Abgeltungssteuer (die gilt nur für Kapitalerträge, nicht Miete)
Vollständige Übersicht: Was du abziehen kannst
| Werbungskosten-Kategorie | Beispiele | Besonderheit |
|---|---|---|
| Zinsen | Kreditzinsen für Immobiliendarlehen | Vollständig abzugsfähig |
| Abschreibung (AfA) | 2 % p.a. auf Gebäudewert | Nicht Grundstücksanteil! |
| Hausgeld (nicht umlegbare Teile) | Verwaltung, Instandhaltungsrücklage | Nur nicht auf Mieter umgelegte Anteile |
| Reparaturen und Instandhaltung | Handwerkerrechnungen | Sofort abzugsfähig |
| Hausverwaltungskosten | Verwalterhonorar | Vollständig abzugsfähig |
| Steuerberatungskosten | Anteil für Immobilien | Anteilig abzugsfähig |
| Fahrtkosten zum Objekt | 0,30 €/km (Entfernungspauschale) | Dokumentation erforderlich |
| Leerstandskosten | Kosten auch wenn unvermiet | Vollständig abzugsfähig |
Die AfA richtig berechnen
Die Abschreibung (AfA) ist oft der größte Werbungskostenposten:
- Gesamtkaufpreis: 300.000 € (inkl. Nebenkosten)
- Grundstücksanteil bestimmen: 20-40 % je nach Lage (Bodenrichtwert!)
- Gebäudeanteil: z.B. 70 % = 210.000 €
- AfA 2 %/Jahr auf Gebäude: 4.200 €/Jahr
- Bei 40 % Steuersatz: 1.680 €/Jahr Steuerersparnis = 140 €/Monat
Verluste aus Vermietung: Nutzbar gegen andere Einkünfte
Wenn Werbungskosten (inkl. AfA + Zinsen) höher sind als Mieteinnahmen, entsteht ein "Verlust aus Vermietung und Verpachtung":
- Dieser Verlust kann mit anderen Einkünften (z.B. Gehalt) verrechnet werden
- Das senkt das zu versteuernde Gesamteinkommen
- Effektiv bekommt der Staat einen Teil der Zinskosten als Steuererstattung zurück
FAQ: Mieteinnahmen versteuern
Für Investoren mit mehreren Objekten kann eine Immobilien-GmbH die Steuerlast erheblich senken — ab etwa 3 Immobilien lohnt sich die Prüfung.
Wie werden Mieteinnahmen besteuert?
Mieteinnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) versteuert. Steuersatz = persönlicher Einkommensteuersatz (14–45 %). Wichtig: Steuer fällt nur auf den Überschuss an (Einnahmen minus alle Werbungskosten). Mit AfA und Zinsen ist der steuerliche Überschuss oft deutlich niedriger als die Kaltmiete.
Was darf ich als Werbungskosten abziehen?
Absetzbar: Darlehenszinsen (nicht Tilgung!), Hausgeld (Verwaltung, Instandhaltung), AfA (Gebäudeabschreibung 2 % p.a.), Reparaturen, Fahrtkosten (Objektbesichtigung), Steuerberatung, Versicherungen, Grundsteuer, Leerstandskosten. Summe oft 60–80 % der Kaltmiete → tatsächlich versteuerte Einnahmen sehr gering.
Wann lohnt sich eine Immobilien-GmbH steuerlich?
Bei mehr als 3–5 Objekten und hohem persönlichem Steuersatz (42–45 %). GmbH zahlt 15 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer auf Gewinne (statt bis 45 % ESt). Achtung: GmbH-Gründungskosten (3.000–5.000 €), laufende Buchhaltungskosten (2.000–4.000 €/Jahr), und Ausschüttungen an dich persönlich werden erneut versteuert (Abgeltungsteuer 25 %).