Mieteinnahmen versteuern (BMF) müssen versteuert werden – aber Vermieter haben auch viele Möglichkeiten, Kosten geltend zu machen. Wer die Steuerregeln kennt, zahlt deutlich weniger.

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Mieteinnahmen werden in der Einkommensteuer (§ 21 EStG)erklärung unter „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (Anlage V) erfasst. Du zahlst deinen persönlichen Steuersatz auf den Überschuss (Einnahmen minus Ausgaben).

Mieteinnahmen versteuern: Was Vermieter wissen müssen

Was du absetzen kannst

Als Vermieter hast du viele Werbungskosten, die die Steuerlast senken:

Steuer-Hinweis: Immobilieneinkünfte sind komplex — ein Steuerberater mit Immobilien-Schwerpunkt bezahlt sich in der Regel selbst. Die AfA (Abschreibung) allein spart bei einer 300.000 €-Immobilie jährlich 800–1.200 € Steuern. Lass das nicht liegen, weil du keine Steuererklärung machen willst.
  • Darlehenszinsen: Zinsen deiner Baufinanzierung vollständig absetzbar
  • Abschreibung (AfA): 2 % p.a. bei Gebäuden über 40 Jahre (bei Altbauten: 2,5 %)
  • Hausverwaltung: Vollständig absetzbar
  • Instandhaltungskosten: Reparaturen, Renovierungen (in Grenzen)
  • Grundsteuer: Absetzbar (soweit nicht auf Mieter umgelegt)
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung etc.
  • Fahrtkosten: Fahrten zur Immobilie
  • Kontoführung, Steuerberater

Die Abschreibung (AfA) als wichtigstes Instrument

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist besonders wertvoll: Du setzt 2 % des Gebäudewerts (nicht Grundstückswert!) jährlich als Kosten ab – ohne dass dir tatsächlich Geld abfließt. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen erheblich.

Beispiel: Gebäudewert 200.000 €, AfA 2 % = 4.000 € Abzug pro Jahr.

Verluste aus Vermietung

Wenn deine Kosten die Einnahmen übersteigen (negativer Cashflow + AfA), entsteht ein Verlust. Dieser kann mit anderen Einkünften verrechnet werden und mindert deine Gesamtsteuerlast. Das ist ein echter Steuervorteil der Immobilienanlage.

Fazit

Mit der richtigen Steuerplanung kann eine Immobilieninvestition steuerlich sehr attraktiv sein – besonders für gut verdienende Arbeitnehmer. Konsultiere einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater.

Steueroptimierung für Immobilieninvestoren

SteuerpositionOptimierungsmöglichkeitPotenzial
AfA (Gebäudeabschreibung)2 % auf Gebäudewert p.a., Bodenanteil auskämmernMittel bis hoch
SchuldzinsenVollständig abzugsfähigSehr hoch
Spekulationsfrist10 Jahre halten = steuerfreier VerkaufExtrem hoch
Denkmal-AfA9 % p.a. × 8 + 7 % × 4 JahreHoch (nur Denkmal)
VerlustverrechnungMietverluste mit Einkommen verrechnenMittel
AfA-Tipp: Je niedriger der Bodenanteil (realistisch begründet), desto höher der Gebäudewert und die jährliche Abschreibung. Bei 400.000 € macht 10 % vs. 30 % Bodenanteil 4.000 €/Jahr Unterschied in der AfA.
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Häufige Fragen

Wann ist Immobilienverkauf steuerfrei?

Nach 10 Jahren Haltedauer oder wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt wurde.

Kann ich Mietverluste steuerlich nutzen?

Ja. Verluste aus Vermietung (Zinsen + AfA > Mieteinnahmen) sind mit anderen Einkunftsarten verrechenbar. Besonders attraktiv für Topverdiener.

Lohnt sich eine Immobilien-GmbH?

Ab ca. 5+ Objekten oder sehr hohem persönlichem Steuersatz (42–45 %) kann Körperschaftsteuer (15 %) vs. Einkommensteuer sinnvoll sein. Steuerberater einbeziehen.

Mieteinnahmen versteuern: Schritt-für-Schritt Anleitung

Mieteinnahmen sind in Deutschland steuerpflichtig — aber durch kluge Nutzung von Werbungskosten und Abschreibungen kannst du die Steuerlast erheblich senken. Diese Anleitung erklärt alles, was Vermieter wissen müssen.

In welcher Anlage werden Mieteinnahmen erklärt?

Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien gehören in die Anlage V der Einkommensteuererklärung (Vermietung und Verpachtung).

  • Frist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28. Februar des übernächsten Jahres)
  • Progressiver Steuersatz: Mieteinnahmen werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert
  • Keine Abgeltungssteuer (die gilt nur für Kapitalerträge, nicht Miete)

Vollständige Übersicht: Was du abziehen kannst

Werbungskosten-KategorieBeispieleBesonderheit
ZinsenKreditzinsen für ImmobiliendarlehenVollständig abzugsfähig
Abschreibung (AfA)2 % p.a. auf GebäudewertNicht Grundstücksanteil!
Hausgeld (nicht umlegbare Teile)Verwaltung, InstandhaltungsrücklageNur nicht auf Mieter umgelegte Anteile
Reparaturen und InstandhaltungHandwerkerrechnungenSofort abzugsfähig
HausverwaltungskostenVerwalterhonorarVollständig abzugsfähig
SteuerberatungskostenAnteil für ImmobilienAnteilig abzugsfähig
Fahrtkosten zum Objekt0,30 €/km (Entfernungspauschale)Dokumentation erforderlich
LeerstandskostenKosten auch wenn unvermietVollständig abzugsfähig

Die AfA richtig berechnen

Die Abschreibung (AfA) ist oft der größte Werbungskostenposten:

  1. Gesamtkaufpreis: 300.000 € (inkl. Nebenkosten)
  2. Grundstücksanteil bestimmen: 20-40 % je nach Lage (Bodenrichtwert!)
  3. Gebäudeanteil: z.B. 70 % = 210.000 €
  4. AfA 2 %/Jahr auf Gebäude: 4.200 €/Jahr
  5. Bei 40 % Steuersatz: 1.680 €/Jahr Steuerersparnis = 140 €/Monat

Verluste aus Vermietung: Nutzbar gegen andere Einkünfte

Wenn Werbungskosten (inkl. AfA + Zinsen) höher sind als Mieteinnahmen, entsteht ein "Verlust aus Vermietung und Verpachtung":

  • Dieser Verlust kann mit anderen Einkünften (z.B. Gehalt) verrechnet werden
  • Das senkt das zu versteuernde Gesamteinkommen
  • Effektiv bekommt der Staat einen Teil der Zinskosten als Steuererstattung zurück

FAQ: Mieteinnahmen versteuern

Für Investoren mit mehreren Objekten kann eine Immobilien-GmbH die Steuerlast erheblich senken — ab etwa 3 Immobilien lohnt sich die Prüfung.

Wie werden Mieteinnahmen besteuert?

Mieteinnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) versteuert. Steuersatz = persönlicher Einkommensteuersatz (14–45 %). Wichtig: Steuer fällt nur auf den Überschuss an (Einnahmen minus alle Werbungskosten). Mit AfA und Zinsen ist der steuerliche Überschuss oft deutlich niedriger als die Kaltmiete.

Was darf ich als Werbungskosten abziehen?

Absetzbar: Darlehenszinsen (nicht Tilgung!), Hausgeld (Verwaltung, Instandhaltung), AfA (Gebäudeabschreibung 2 % p.a.), Reparaturen, Fahrtkosten (Objektbesichtigung), Steuerberatung, Versicherungen, Grundsteuer, Leerstandskosten. Summe oft 60–80 % der Kaltmiete → tatsächlich versteuerte Einnahmen sehr gering.

Wann lohnt sich eine Immobilien-GmbH steuerlich?

Bei mehr als 3–5 Objekten und hohem persönlichem Steuersatz (42–45 %). GmbH zahlt 15 % Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer auf Gewinne (statt bis 45 % ESt). Achtung: GmbH-Gründungskosten (3.000–5.000 €), laufende Buchhaltungskosten (2.000–4.000 €/Jahr), und Ausschüttungen an dich persönlich werden erneut versteuert (Abgeltungsteuer 25 %).