Grundbuch: Das müssen Immobilienkäufer wissen

Das Grundbuch ist das offizielle Register für Immobilieneigentum – geführt vom Amtsgericht am Standort der Immobilie. Jede Immobilie hat ein eigenes Grundbuchblatt. Wer eine Immobilie kauft, sollte es kennen: Denn darin stehen alle Lasten, Rechte und Beschränkungen, die mit dem Kauf auf Sie übergehen.

Aufbau des Grundbuchs: Die 4 Teile

TeilInhalt
AufschriftAmtsgericht, Grundbuchbezirk, Band, Blatt-Nummer
BestandsverzeichnisFlurstück, Flur, Gemarkung, Lage, Größe
Abteilung IEigentümer (Name, Wohnort, Eigentumsanteil)
Abteilung IILasten und Beschränkungen außer Grundpfandrechten
Abteilung IIIGrundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken)

Abteilung II: Was hier stehen kann

Abteilung II enthält Lasten, die Sie beim Kauf übernehmen. Einige erlöschen mit dem Kauf, andere bleiben bestehen:

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Grundbuch: Aufbau, Einträge und was Sie als Käufer wissen müssen
  • Wegerecht/Leitungsrecht: Nachbar darf Grundstück betreten oder Leitungen verlegen – bleibt!
  • Nießbrauchrecht: Vorheriger Eigentümer darf Wohnung sein Leben lang nutzen – bleibt!
  • Vorkaufsrecht: Gemeinde oder Person hat Vorrang beim Kauf – läuft ab
  • Auflassungsvormerkung: Käufer hat Kaufanspruch eingetragen – erlischt nach Kauf
  • Denkmalschutz: Objekt ist unter Denkmalschutz – bleibt!

Abteilung III: Grundpfandrechte

Grundpfandrechte sichern Bankkredite. Beim Kauf werden sie in der Regel gelöscht:

  • Grundschuld: Bank hat Sicherungsrecht – wird nach Kaufpreiszahlung gelöscht
  • Hypothek: Ältere Form, seltener – erlischt nach Zahlungseingang
  • Rentenschuld: Sehr selten, historisch – prüfen

Wichtig: Nicht jede Grundschuld in Abt. III wird automatisch gelöscht. Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag die Löschung vereinbart ist!

Grundbucheinsicht: Wer darf?

Das Grundbuch ist nicht öffentlich zugänglich – aber Interessenten können Einsicht verlangen:

  • Eigentümer: Jederzeit
  • Kaufinteressenten: Mit Nachweis des berechtigten Interesses (Kaufabsicht)
  • Banken: Bei Finanzierungsanfragen
  • Anwälte/Notare: Im Auftrag ihrer Mandanten

Auflassungsvormerkung: Ihr wichtigster Schutz

Sobald Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, sollte sofort eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen werden. Diese schützt Sie vor:

  • Doppelverkauf (Verkäufer verkauft an zwei Käufer)
  • Zwangsversteigerung des Verkäufers
  • Eintragung neuer Grundschulden durch den Verkäufer

Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung sofort nach dem Termin – prüfen Sie, ob er das wirklich macht.

Finanzierungs-Erfahrung: Banken bewerten Kreditanfragen intern sehr unterschiedlich. Dieselbe Anfrage kann bei fünf Banken Zinsdifferenzen von bis zu 0,8 % ergeben. Nutze Vergleichsrechner, aber führe am Ende das Gespräch persönlich — bei großen Summen sind individuelle Konditionen verhandelbar.
FAQ: Grundbuch

Kostet die Grundbucheinsicht etwas?
Ja – ca. 10–20 € für eine beglaubigte Kopie. Beim Notar ist die Einsicht im Rahmen des Kaufvertrags eingeschlossen.

Wie lange dauert die Umschreibung ins Grundbuch?
4–8 Wochen nach Kaufpreiszahlung. In manchen Amtsgerichten länger.

Bin ich Eigentümer bevor die Umschreibung erfolgt?
Rechtlich nein – Eigentümer werden Sie erst mit Grundbucheintrag. Aber Besitz (Schlüssel) haben Sie meist ab Kaufpreiszahlung.

Mehr Recht: Kaufvertrag erklärt | Notartermin Ablauf | Renditerechner

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