Mieterhöhung: Die gesetzlichen Grundlagen
Im deutschen Mietrecht gibt es drei rechtliche Wege zur Mieterhöhung bei laufendem Mietverhältnis:

- Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) — die häufigste Form
- Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) — nach energetischer Sanierung etc.
- Gestaffelte Miete (§ 557a BGB) — vorab vereinbarte Staffeln im Mietvertrag
- Indexmiete (§ 557b BGB) — Miete steigt nach Verbraucherpreisindex
Mieterhöhung zur Vergleichsmiete: Die wichtigsten Regeln
Kappungsgrenze: Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete maximal um 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z. B. Berlin, München) gilt eine reduzierte Kappungsgrenze von 15 % in 3 Jahren.
Mindestabstand: Nach einer Mieterhöhung muss mindestens 1 Jahr vergehen, bevor die nächste Mieterhöhung verlangt werden kann.
Mietspiegel-Bindung: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete (laut Mietspiegel) nicht übersteigen — plus maximal 10 % Zuschlag in Mietpreisbremsen-Gebieten.
Schritt-für-Schritt: Mieterhöhung richtig durchführen
- Aktuellen Mietspiegel prüfen (online verfügbar für die meisten Großstädte)
- Vergleichsmiete für Ihre Wohnung ermitteln (Größe, Baujahr, Lage, Ausstattung)
- Kappungsgrenze berechnen: Max. 20 % (oder 15 %) über aktuelle Miete in 3 Jahren
- Schriftliche Mieterhöhungserklärung aufsetzen mit Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten)
- Dem Mieter zustellen — Zustimmungsfrist: mindestens 2 volle Monate nach Zugang
Modernisierungsumlage: Mieterhöhung nach Sanierung
Nach Modernisierungen (§ 559 BGB) können Vermieter maximal 8 % der aufgewendeten Kosten jährlich auf die Miete umlegen. Bei staatlicher Förderung gilt ein reduzierter Satz. Wichtig: Reine Instandhaltungsmaßnahmen (Erhaltungsaufwand) berechtigen NICHT zur Modernisierungsumlage.
Beispiel: Neue Heizung für 18.000 € eingebaut. 8 % von 18.000 € = 1.440 € jährlich = 120 €/Monat mehr Miete zulässig — sofern die Kappungsgrenze nicht überschritten wird und die resultierende Miete die Vergleichsmiete nicht übersteigt.
Nutzen Sie den Nettomietrendite-Rechner um zu sehen, wie sich eine Mieterhöhung auf Ihre Rendite auswirkt.
Häufige Fehler bei Mieterhöhungen
- Begründung fehlt: Ohne Mietspiegel-Bezug oder Vergleichswohnungen ist die Erhöhung formell unwirksam
- Fristen nicht beachtet: Die 2-Monats-Zustimmungsfrist ist zwingend
- Kappungsgrenze übersehen: Wer mehr als 20 % in 3 Jahren fordert, hat keine rechtliche Grundlage
- Zu früh nach letzter Erhöhung: Mindestens 12 Monate zwischen Erhöhungen
Wie wir in unserem Ratgeber zur Mietpreisbremse erklären, gilt in vielen Städten ein zusätzlicher Deckel bei Neuvermietungen, der die Mieterhöhungs-Spielräume indirekt beeinflusst.
FAQ: Mieterhöhung
Wie oft darf ich die Miete erhöhen?
Maximal einmal in 12 Monaten, und nicht öfter als nötig um die Kappungsgrenze (20 % / 3 Jahre) auszuschöpfen.
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % steigen (in angespannten Märkten: 15 %).
Muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen?
Ja — der Mieter hat 2 volle Monate Zeit zu zustimmen. Verweigert er die Zustimmung, muss der Vermieter klagen.
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Praxis-Tipps: Immobilienfinanzierung
Ein guter Zinssatz allein macht keine gute Finanzierung. Entscheidend sind Tilgungssatz (mindestens 2 %, besser 3 %), Zinsbindungsdauer (10–15 Jahre in normalem Zinsumfeld) und Sondertilgungsrecht (mindestens 5 % p.a. kostenfrei). Kalkuliere immer mit einem Puffer: Instandhaltungsrücklage von 1–1,5 €/m² pro Monat einplanen.
FAQ: Immobilienfinanzierung
Wie viel Eigenkapital brauche ich?
Mindestens die Kaufnebenkosten sollten aus Eigenkapital stammen (ca. 8–15 % je nach Bundesland). Ideal sind 20–30 % Eigenkapital am Gesamtkaufpreis — das verbessert den Zinssatz erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen Zinssatz und Effektivzins?
Der Nominalzins ist der reine Darlehenszins. Der Effektivzins berücksichtigt zusätzlich Kosten wie Bearbeitungsgebühren und den Auszahlungskurs — er erlaubt den echten Vergleich zwischen Angeboten.
Lohnt sich eine Sondertilgung?
Ja, fast immer. Sondertilgungen verkürzen die Restschuld direkt, worauf in Zukunft keine Zinsen mehr anfallen. Bei 3 % Zinsen spart eine Sondertilgung von 10.000 € rund 300 € Zinsen pro Jahr — risikolos und garantiert.