Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter

Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Mietvertrag ordentlich zu kündigen — und das mit einer einheitlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung leben. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber Vermietern, die bei langer Mietdauer deutlich längere Fristen haben.

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Als Mieter kündigen: Fristen, Form & was Sie beachten müssen

Die Kündigungsfrist für Mieter

SituationKündigungsfrist für Mieter
Unbefristeter Mietvertrag (Normalfall)3 Monate zum Monatsende
Befristeter MietvertragIn der Regel keine vorzeitige ordentliche Kündigung möglich
Fristlose Kündigung (schwerwiegende Mängel)Sofort möglich, ohne Frist
Zeitmietvertrag mit VerlängerungsoptionJe nach Vereinbarung

Kündigungsschluss: Der entscheidende Zeitpunkt

Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam ist. Einfach ausgedrückt:

  • Kündigung geht bis 3. Januar zu → wirksam zum 31. März
  • Kündigung geht am 4. Januar zu → wirksam zum 30. April (1 Monat später)

Der 3. Werktag gilt als "Zugangsfrist" — nicht Absenddatum, sondern Ankunftsdatum beim Vermieter.

Formvorschriften der Kündigung

  • Schriftform zwingend: E-Mail oder SMS reichen nicht aus — handschriftlich unterzeichneter Brief
  • Alle Mieter müssen unterschreiben: Bei WG oder Ehepaar müssen alle im Vertrag genannten Mieter unterschreiben
  • Zugang nachweisen: Einschreiben mit Rückschein, persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Boten-Übergabe mit Zeuge
  • Angabe der Wohnung: Klare Identifikation der Wohnung (Adresse, ggf. Wohnungsnummer)

Fristlose Kündigung durch den Mieter

Mieter können fristlos kündigen, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die die Nutzung unzumutbar machen:

  • Heizungsausfall im Winter, der nicht behoben wird
  • Gesundheitsgefährdender Schimmelbefall
  • Wesentliche Teile der Wohnung nicht nutzbar

Vor fristloser Kündigung: Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und angemessene Frist setzen.

Nachmieter stellen: Rechtlich kein Pflichtrecht

Vermieter haben kein Recht, Sie zu zwingen, einen Nachmieter zu stellen. Wenn der Vermieter Ihnen frühere Entlassung gegen Nachmieter anbietet — schön, aber keine Pflicht Ihrerseits. Vereinbarungen über vorzeitige Kündigung gegen Nachmieter sind privatrechtlich möglich, aber nicht erzwingbar.

Als Vermieter: Kündigung durch den Vermieter. Mieterauswahl für die Nachvermietung: Mieterauswahl Tipps.

Rechtlicher Hinweis: Mietrecht ändert sich regelmäßig — prüfe aktuelle Rechtsprechung und hol dir bei konkreten Fragen anwaltlichen Rat. Ein guter Vermieter-Anwalt für ein jährliches Paket kostet 300–600 € und schützt vor Fehlern, die schnell das Zehnfache kosten können.
FAQ: Mieter kündigt

Gilt die 3-Monatsfrist auch bei langer Mietdauer?

Ja — für Mieter gilt immer die einheitliche 3-Monatsfrist. Nur für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Mietdauer.

Kann ich den Mietvertrag vorzeitig bei einem befristeten Vertrag kündigen?

Grundsätzlich nein — bei einem echten Zeitmietvertrag ist keine ordentliche Kündigung möglich. Nur fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Mängeln.

Muss ich als Mieter einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein — der Mieter braucht keinen Kündigungsgrund zu nennen. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zum Vermieter (der einen gesetzlichen Grund braucht).

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