Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter
Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Mietvertrag ordentlich zu kündigen — und das mit einer einheitlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten, unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung leben. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber Vermietern, die bei langer Mietdauer deutlich längere Fristen haben.

Die Kündigungsfrist für Mieter
| Situation | Kündigungsfrist für Mieter |
|---|---|
| Unbefristeter Mietvertrag (Normalfall) | 3 Monate zum Monatsende |
| Befristeter Mietvertrag | In der Regel keine vorzeitige ordentliche Kündigung möglich |
| Fristlose Kündigung (schwerwiegende Mängel) | Sofort möglich, ohne Frist |
| Zeitmietvertrag mit Verlängerungsoption | Je nach Vereinbarung |
Kündigungsschluss: Der entscheidende Zeitpunkt
Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam ist. Einfach ausgedrückt:
- Kündigung geht bis 3. Januar zu → wirksam zum 31. März
- Kündigung geht am 4. Januar zu → wirksam zum 30. April (1 Monat später)
Der 3. Werktag gilt als "Zugangsfrist" — nicht Absenddatum, sondern Ankunftsdatum beim Vermieter.
Formvorschriften der Kündigung
- Schriftform zwingend: E-Mail oder SMS reichen nicht aus — handschriftlich unterzeichneter Brief
- Alle Mieter müssen unterschreiben: Bei WG oder Ehepaar müssen alle im Vertrag genannten Mieter unterschreiben
- Zugang nachweisen: Einschreiben mit Rückschein, persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Boten-Übergabe mit Zeuge
- Angabe der Wohnung: Klare Identifikation der Wohnung (Adresse, ggf. Wohnungsnummer)
Fristlose Kündigung durch den Mieter
Mieter können fristlos kündigen, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die die Nutzung unzumutbar machen:
- Heizungsausfall im Winter, der nicht behoben wird
- Gesundheitsgefährdender Schimmelbefall
- Wesentliche Teile der Wohnung nicht nutzbar
Vor fristloser Kündigung: Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und angemessene Frist setzen.
Nachmieter stellen: Rechtlich kein Pflichtrecht
Vermieter haben kein Recht, Sie zu zwingen, einen Nachmieter zu stellen. Wenn der Vermieter Ihnen frühere Entlassung gegen Nachmieter anbietet — schön, aber keine Pflicht Ihrerseits. Vereinbarungen über vorzeitige Kündigung gegen Nachmieter sind privatrechtlich möglich, aber nicht erzwingbar.
Als Vermieter: Kündigung durch den Vermieter. Mieterauswahl für die Nachvermietung: Mieterauswahl Tipps.
FAQ: Mieter kündigt
Gilt die 3-Monatsfrist auch bei langer Mietdauer?
Ja — für Mieter gilt immer die einheitliche 3-Monatsfrist. Nur für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Mietdauer.
Kann ich den Mietvertrag vorzeitig bei einem befristeten Vertrag kündigen?
Grundsätzlich nein — bei einem echten Zeitmietvertrag ist keine ordentliche Kündigung möglich. Nur fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Mängeln.
Muss ich als Mieter einen Grund für die Kündigung angeben?
Nein — der Mieter braucht keinen Kündigungsgrund zu nennen. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zum Vermieter (der einen gesetzlichen Grund braucht).
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