Sanierung und Modernisierung als Vermieter

Ob energetische Sanierung, Badmodernisierung oder Heizungsaustausch – als Vermieter müssen Sie Maßnahmen rechtlich korrekt durchführen, Fördermittel kennen und Kosten sinnvoll auf Mieter umlegen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick.

Unterschied: Instandhaltung vs. Modernisierung

TypDefinitionAuf Mieter umlegbar?Steuerlich
InstandhaltungErhalt des bestehenden Zustands (Dach reparieren, Heizung warten)Nein (Vermieterkosten)Sofortabzug als WK
ModernisierungVerbesserung des Wohnstandards oder EnergieeffizienzJa – 8 % der NK p.a. (§ 559 BGB)Abschreibung über Restnutzungsdauer
GroßreparaturÜber normale Instandhaltung hinausgehend, aber kein WertgewinnNeinSofortabzug

Modernisierungsmieterhöhung: So geht's rechtlich

Nach einer Modernisierung dürfen Sie bis zu 8 % der aufgewendeten Kosten p.a. als Mieterhöhung verlangen (§ 559 BGB). Seit 2019 gibt es eine Kappungsgrenze: max. 3 €/m² Mieterhöhung in 6 Jahren.

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Sanierung und Modernisierung als Vermieter: Rechtliches, Kosten und Fördermittel

Beispiel: Neue Fenster kosten 15.000 €, die auf die gesamte Wohnfläche von 200 m² aufgeteilt werden:

  • 8 % von 15.000 € = 1.200 €/Jahr
  • Anteil der Wohnung (50 m² von 200 m²) = 25 % → 300 €/Jahr → 25 €/Monat
  • Kappungsgrenze prüfen: max. 3 €/m²/Monat in 6 Jahren → bei 50 m²: max. 150 €/Monat

Ankündigung und Duldungspflicht

Der Vermieter muss die Modernisierung 3 Monate vor Beginn ankündigen. Die Ankündigung muss enthalten:

  1. Art, Umfang und voraussichtliche Dauer der Maßnahme
  2. Voraussichtliche Mieterhöhung
  3. Hinweis auf Sonderkündigungsrecht des Mieters

Der Mieter muss die Modernisierung dulden – außer bei unzumutbarer Härte. Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des 2. Monats nach Ankündigung (§ 555e BGB).

KfW-Förderprogramme für Vermieter

ProgrammZweckKonditionen
KfW 261 (Bundesförderung Eff. Gebäude)Energieeffizienz WohngebäudeZinsgünstige Kredite + Tilgungszuschuss bis 35 %
KfW 432 (Energieberatung)Beratung für EffizienzmaßnahmenZuschuss bis 80 % der Beratungskosten
BEG Einzelmaßnahmen (458)Einzelmaßnahmen (Fenster, Dämmung, Heizung)15–20 % Zuschuss (BAFA)

Wichtig: Förderanträge müssen VOR Baubeginn gestellt werden. Nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

Steuervorteile bei Modernisierung

  • Sofortabzug: Erhaltungsaufwendungen bis 4.000 € netto (ab 2024) sofort absetzbar
  • Über 5 Jahre verteilen: Größere Instandhaltungen können über 2–5 Jahre verteilt abgesetzt werden (§ 82b EStDV)
  • Abschreibung für Modernisierung: Aktivierungspflichtige Maßnahmen erhöhen den Gebäudewert und werden über die Restnutzungsdauer abgeschrieben
  • Denkmalschutz-AfA: 9 % in 8 Jahren + 7 % in 4 Jahren für denkmalgeschützte Objekte (§ 7i EStG)

Checkliste: Modernisierungsprojekt planen

  • ☐ Maßnahme als Modernisierung oder Instandhaltung klassifizieren
  • ☐ KfW/BAFA-Förderantrag vor Beginn stellen
  • ☐ Ankündigungsschreiben an Mieter (3 Monate vorher)
  • ☐ Kosten für Modernisierungsmieterhöhung berechnen (8 %-Regel + Kappungsgrenze)
  • ☐ Steuerliche Einordnung mit Steuerberater abstimmen
  • ☐ Baubegleitung organisieren (Qualitätssicherung)
  • ☐ Nach Abschluss: Übergabeprotokoll aktualisieren, Mieterhöhungsschreiben versenden
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FAQ: Sanierung und Modernisierung

Wie viel darf ich die Miete nach einer Modernisierung erhöhen?
8 % der Modernisierungskosten pro Jahr. Bei mehreren Maßnahmen in 6 Jahren: max. 3 €/m² Erhöhung.

Muss ich KfW-Förderung in Anspruch nehmen?
Nein – aber sie ist fast immer wirtschaftlich sinnvoll. Zinsgünstige Kredite + Tilgungszuschüsse senken die Nettokosten erheblich.

Was passiert wenn der Mieter die Modernisierung nicht duldet?
Verweigerung ohne Härtegründe ist pflichtwidrig. Sie können auf Duldung klagen oder abwarten und nach Auszug des Mieters sanieren.

Mehr Vermieter-Guides: Steuern als Vermieter | KfW-Förderprogramme | Rendite berechnen

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