Werbungskosten bei Vermietung: Das sollte jeder Vermieter wissen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nur auf den Überschuss (Einnahmen minus Werbungskosten) besteuert. Ein geschickt wirtschaftender Vermieter mit 42 % Steuersatz kann durch vollständige Werbungskostennutzung 3.000–8.000 € Steuern pro Jahr sparen. Die meisten Einsteiger nutzen nur 60–70 % der möglichen Absetzungen.

Diese Steuersparmöglichkeiten ergänzen die in unserem Steuer-Guide für Vermieter beschriebenen Grundlagen.
Die vollständige Liste der absetzbaren Werbungskosten
Finanzierungskosten
- Darlehenszinsen: 100 % absetzbar — wichtigste Werbungskosten in der Anfangsphase
- Bereitstellungszinsen: absetzbar wenn Kredit für Kapitalanlage
- Disagio (Bearbeitungsgebühr): auf Laufzeit verteilt absetzbar
- Nicht absetzbar: Tilgung (ist kein Aufwand, sondern Vermögensumschichtung)
Gebäudeabschreibung (AfA)
2 % p.a. auf Gebäudewert (ohne Grundstück). Bei einem 200.000 € Objekt mit 60 % Gebäudeanteil: 120.000 € × 2 % = 2.400 € AfA/Jahr. Bei 42 % Steuersatz: 1.008 € Steuerersparnis/Jahr. Über 50 Jahre: 50.400 €. Details zur AfA-Berechnung in unserem AfA-Ratgeber.
Hausgeld und Betriebskosten
- Nicht umlagefähiges Hausgeld (Verwaltung, Rücklage): vollständig absetzbar
- Grundsteuer: absetzbar wenn nicht auf Mieter umgelegt
- Gebäudeversicherung (Anteil Vermieter): absetzbar
Instandhaltung und Reparaturen
- Laufende Reparaturen: sofort absetzbar im Jahr der Zahlung
- Schönheitsreparaturen (Streichen, Bodenbelag): sofort absetzbar
- Größere Sanierungen: als Erhaltungsaufwand (sofort) oder Herstellungsaufwand (über AfA) — Unterscheidung wichtig!
Oft vergessene Werbungskosten
- Fahrten zum Objekt: 0,30 €/km (Hin- und Rückfahrt) für Besichtigungen, Handwerkertermine
- Steuerberatungskosten: anteiliger Steuerberater für Immobilien-Steuererklärung
- Inserate und Makler: Kosten für Mietersuche (nicht für Kauf!)
- Fachliteratur, Kurse: Bücher über Immobilieninvestment, Seminare (wenn beruflich)
- Homeoffice-Kosten: wenn Immobilienverwaltung von zuhause aus (anteilig)
- Telefon und Internet: anteilig wenn für Vermietung genutzt
- Leerstandskosten: alle Kosten während Leerstand (Heizung, Strom) absetzbar
FAQ: Werbungskosten Immobilien
Muss ich Belege für alle Werbungskosten aufheben?
Ja, alle Belege mindestens 10 Jahre aufheben (steuerliche Festsetzungsverjährung). Digitale Kopien reichen für das Finanzamt. Empfehlung: alle Belege direkt nach Erhalt einscannen und in einem Ordner pro Objekt und Jahr ablegen. Bei Hausgeld: Jahresabrechnung der WEG reicht als Beleg.
Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?
Erhaltungsaufwand: Reparaturen, die den Zustand erhalten (sofort absetzbar). Herstellungskosten: Maßnahmen die den Standard erhöhen (über AfA verteilt). Grauzone: neue Küche nach 10 Jahren — Finanzamt sieht es oft als Herstellungskosten. Neue Küche nach Mieterwechsel auf gleichem Standard: Erhaltungsaufwand. Im Zweifel: Steuerberater fragen, da der Unterschied erhebliche Steuerwirkung hat.