Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und deren Rechtsverhältnisse eingetragen sind. Es wird beim Amtsgericht geführt und ist rechtlich maßgeblich. Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer — und das ist entscheidend.

Aufbau des Grundbuchs: Die drei Abteilungen
Aufschrift und Bestandsverzeichnis
Enthält Flurstücknummer, Lage, Größe des Grundstücks und ggf. aufstehende Gebäude.
Abteilung I: Eigentümer
Wer ist Eigentümer? Bei mehreren Eigentümern: Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft. Hier steht der Erwerbsgrund (Kauf, Erbschaft, Schenkung) und das Datum der Eintragung.
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
Hier finden sich:
- Wegerechte: Nachbarn dürfen das Grundstück betreten
- Leitungsrechte: Strom/Wasser/Gas-Leitungen verlaufen auf dem Grundstück
- Vorkaufsrechte: Gemeinde oder Dritte haben Recht auf Erstkauf
- Nießbrauch: Jemand darf das Grundstück nutzen (z.B. Elternteil)
- Wohnungsrechte: Person darf lebenslang in der Immobilie wohnen
- Verfügungsbeschränkungen: z.B. Insolvenzverwalter hat Kontrolle
Abteilung III: Grundpfandrechte
Hier stehen alle Kredite und Sicherheiten:
- Hypothek: Ältere Form, an konkrete Forderung gebunden
- Grundschuld: Modernere, flexiblere Form (heute üblich)
- Rentenschuld: Selten, historische Form
Eine eingetragene Grundschuld bedeutet nicht zwingend Schulden — sie kann auch "vorsorglich" eingetragen und bereits abbezahlt sein.
Was Käufer im Grundbuch prüfen müssen
- ☑ Ist der Verkäufer wirklich Eigentümer (Abt. I)?
- ☑ Gibt es Wegerechte oder andere Abt.-II-Belastungen?
- ☑ Gibt es Wohnungsrechte oder Nießbrauch, die nach Kauf weiter gelten?
- ☑ Stehen noch Grundschulden in Abt. III, die gelöscht werden müssen?
- ☑ Gibt es Vorkaufsrechte (Gemeinde kann einspringen!)?
Einsicht ins Grundbuch: Wer darf?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich — aber wer ein berechtigtes Interesse nachweist, kann Einsicht erhalten. Kaufinteressenten haben dieses Interesse. Beim Notartermin werden Grundbuchauszüge immer vorgelegt.
Weiterführend: Fehler beim Wohnungskauf | Grunderwerbsteuer | Rendite berechnen
Praxisbeispiel: Konkrete Berechnung
Theorie ist gut — Zahlen sind besser. Ein konkretes Beispiel für diesen Ratgeber-Kontext:
Kaufpreis: 240,000 Euro | Kaltmiete: 820 Euro/Monat | Jahresmiete: 9,840 Euro | Brutto-Rendite: 4.10 %.
Das zeigt: Mittlere Kaufpreislagen bieten oft das beste Rendite/Risiko-Verhältnis.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Eine Auflassungsvormerkung ist ein vorläufiger Schutz für den Käufer: Sie reserviert das Eigentum im Grundbuch zwischen Kaufvertrag und endgültiger Eigentumsübertragung. Danach kann der Verkäufer die Immobilie nicht mehr anderweitig belasten oder verkaufen.
Wie lange dauert die Grundbucheintragung?
Zwischen Kaufvertrag und Eigentumseintragung vergehen typischerweise 4–8 Wochen: Notar beantragt Eintragung → Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach GrESt-Zahlung) → Grundbuchamt trägt ein.