Warum die Gebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung schützt dein Mietobjekt vor den finanziellen Folgen von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ohne Versicherung trägst du allein das Risiko eines Totalschadens — bei einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus schnell 200.000–500.000 € Schaden. Zudem ist die Versicherung Pflicht in vielen Finanzierungsverträgen.

Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
| Schadensart | Standard-Tarif | Erweiterter Tarif |
|---|---|---|
| Feuer / Brand | Ja | Ja |
| Leitungswasserschäden | Ja | Ja |
| Sturm (ab Windstärke 8) | Ja | Ja |
| Hagel | Ja | Ja |
| Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch) | Nein | Optional (wichtig!) |
| Einbruchschäden am Gebäude | Nein | Optional |
| Mietausfall durch Gebäudeschaden | Optional | Ja (wichtig!) |
| Glasbruch | Nein | Optional |
Dringende Empfehlung Elementarschutz: Überschwemmungen, Starkregen und Erdrutsch nehmen zu. Gebiete ohne erkennbares Hochwasserrisiko können betroffen sein. Elementarschutz kostet 50–200 €/Jahr extra — das ist gut investiert.
Kosten der Wohngebäudeversicherung
Die Prämie hängt von Wohnfläche, Baujahr, Lage und Ausstattung ab. Typische Jahresprämien:
| Objekt | Jahresprämie (Basis) | Mit Elementar |
|---|---|---|
| ETW 80 m² | 120–250 € | 170–350 € |
| EFH 150 m² | 350–700 € | 500–1.000 € |
| MFH 6 Einheiten | 600–1.200 € | 800–1.600 € |
| MFH 12 Einheiten | 1.000–2.500 € | 1.400–3.200 € |
Umlagemöglichkeit auf den Mieter
Die Gebäudeversicherung ist nach § 2 Nr. 13 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Das bedeutet: Die Prämie kann über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden — wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält.
Nicht umlagefähig: Selbstbehalt (der verbleibt beim Vermieter) und Zusatz-Bausteine, die über den üblichen Mietgebrauch hinausgehen.
Gebäudeversicherung und WEG
Bei Eigentumswohnungen schließt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Gebäudeversicherung kollektiv ab — du als Einzeleigentümer musst keine eigene Police abschließen. Die Kosten erscheinen im Hausgeld. Als ETW-Vermieter kannst du deinen Anteil an der WEG-Versicherung über die Betriebskostenabrechnung umlegen. Lies mehr: Hausgeld für WEG-Eigentümer.
Was tun im Schadensfall?
- Schaden sofort der Versicherung melden (Fristen beachten — oft 7 Tage)
- Schaden dokumentieren: Fotos, Videos, schriftliche Beschreibung
- Keine selbst initiierten Reparaturen ohne Freigabe der Versicherung
- Mieter informieren (Duldungspflicht für Schadensbehebung)
- Bei Mietausfall: Mietausfallerstattung durch Versicherung beantragen
Für den Cashflow nach Versicherungskosten: Cashflow-Rechner.
FAQ: Gebäudeversicherung für Vermieter
Muss ich als ETW-Eigentümer eine eigene Gebäudeversicherung abschließen?
Nein — die WEG schließt sie kollektiv ab. Du zahlst deinen Anteil über das Hausgeld. Falls du eine eigene Police hast, ist das Doppelversicherung — nicht sinnvoll.
Was deckt die Gebäudeversicherung NICHT ab?
Hausrat (persönliche Gegenstände des Mieters), Fahrzeuge, Vorsatz des Mieters, normale Abnutzung, Schäden durch Baumängel ohne externe Ursache.
Kann ich als Vermieter die Selbstbeteiligung auf den Mieter abwälzen?
Nein — der Selbstbehalt ist dein Kostenanteil und nicht umlagefähig. Wenn der Schaden durch den Mieter verursacht wurde, kann Schadensersatz gesondert geltend gemacht werden.
Wie vergleiche ich Gebäudeversicherungen?
Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox bieten Gebäudeversicherungs-Vergleiche. Wichtig: Leistungsumfang vergleichen, nicht nur Preis. Elementar- und Mietausfallschutz einschließen.
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Praxis-Tipps: Mietrecht für Vermieter
Rechtssicherheit beginnt mit einem wasserdichten Mietvertrag. Nutze aktualisierte Vertragsvorlagen (z.B. vom Haus & Grund Verein), dokumentiere den Zustand der Wohnung mit einem Übergabeprotokoll und Fotos. Bei Mietrückständen: Ab dem zweiten Monat Zahlungsverzug besteht Kündigungsrecht — reagiere schnell und schriftlich.
FAQ: Mietrecht
Wie oft darf ich die Miete erhöhen?
Frühestens 12 Monate nach der letzten Erhöhung, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel), und maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren (in Gebieten mit Wohnungsmangel: 15 %). Bei Modernisierungen gelten gesonderte Regelungen.
Was passiert bei Mietrückstand?
Bei zwei Monatskaltmieten Rückstand ist eine fristlose Kündigung möglich. Zahlt der Mieter vor Räumungsklage vollständig nach, wird die Kündigung unwirksam — sogenannte "Schonfrist".
Muss ich Schäden über die Kaution decken?
Die Kaution (max. 3 Nettokaltmieten) sichert offene Forderungen: Mietrückstände, Schäden über normale Abnutzung hinaus, ausstehende Nebenkostennachzahlungen. Die Abrechnung muss innerhalb von 3–6 Monaten nach Auszug erfolgen.