Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?

Wenn ein Gebäude mehrere Eigentumswohnungen hat, entsteht automatisch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Jeder Eigentümer einer Einheit ist Mitglied der WEG. Gemeinsames Eigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug) wird gemeinschaftlich verwaltet. Das WEG-Gesetz (WEG) regelt die Rechte und Pflichten — und wurde 2020 grundlegend reformiert.

WEG-Eigentümer: Rechte, Pflichten & was Sie über die Eigentümergemeinschaft wissen müssen

Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum

Sondereigentum (Ihrer allein)Gemeinschaftseigentum (alle zusammen)
Die eigene Wohnung (Wände, Boden, Decke innen)Außenwände, Dach, Fassade
Einrichtung, BödenTreppenhaus, Aufzug
Türen innen (außer Wohnungstür)Haustür, Gemeinschaftskeller
Ggf. Kellerabteil, Stellplatz (wenn im Teilungsplan)Heizungsanlage (zentral)
Terrasse (nur Nutzungsrecht, kein Eigentum)Garten (falls gemeinschaftlich)

Die Eigentümerversammlung

Mindestens einmal jährlich trifft sich die WEG zur Eigentümerversammlung. Dort werden wichtige Entscheidungen per Abstimmung getroffen:

  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Instandhaltungsmaßnahmen und Sanierungsprojekte
  • Höhe der Hausgeldvorauszahlungen
  • Bestellung/Abberufung der Hausverwaltung
  • Änderungen der Gemeinschaftsordnung

Wichtig: Beschlüsse der Mehrheit sind für alle bindend — auch wenn Sie dagegen gestimmt haben. Wollen Sie einen Beschluss anfechten, müssen Sie das innerhalb von 1 Monat gerichtlich tun.

Hausgeld: Was ist das und wie wird es berechnet?

Das Hausgeld (oder WEG-Beitrag) ist die monatliche Zahlung jedes Eigentümers in die gemeinschaftliche Kasse. Es deckt:

  • Laufende Betriebskosten (Versicherungen, Hausmeister, Reinigung, Garten)
  • Instandhaltungsrücklage (Sparanteil für zukünftige Reparaturen)
  • Verwaltungsgebühr

Die Instandhaltungsrücklage sollte bei älteren Gebäuden mindestens 1–2 €/m² monatlich betragen. Als Vermieter können Sie die umlagefähigen Teile des Hausgeldes auf Mieter umlegen.

Sonderumlage: Der unliebsame Nachschlag

Wenn die Instandhaltungsrücklage für eine notwendige Reparatur nicht ausreicht, beschließt die WEG eine Sonderumlage. Diese kann schnell 5.000–20.000 € pro Einheit betragen — und muss innerhalb weniger Wochen bezahlt werden. Als Käufer einer Eigentumswohnung: Immer prüfen, ob Beschlüsse zu Sonderumlagen gefasst wurden oder anstehen!

Checkliste beim Kauf einer Eigentumswohnung

  • Letzte 3 Protokolle der Eigentümerversammlung anfordern
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage prüfen (ausreichend?)
  • Stehen größere Sanierungen an? (Dach, Aufzug, Heizung?)
  • Gibt es laufende Streitigkeiten in der WEG?
  • Hausverwaltung: Seriös, erreichbar, professionell?
  • Miteigentumsanteil (MEA) verstehen — bestimmt Stimmrecht und Kostenanteil

Für die Renditeberechnung: Nettomietrendite-Rechner. Cashflow: Cashflow-Rechner.

Praxis-Tipp: Immobilien-Investitionen erfordern gründliche Recherche vor dem Kauf. Nutze unsere Rendite-Rechner für die Vorkalkulation und vergleiche mindestens 5–10 ähnliche Objekte, bevor du eine Entscheidung triffst.
FAQ: WEG und Eigentümergemeinschaft

Muss ich an der Eigentümerversammlung teilnehmen?

Nein, es gibt keine Teilnahmepflicht. Aber: Wer nicht kommt und nicht abstimmt, ist durch die Beschlüsse der Mehrheit trotzdem gebunden. Besser: Vollmacht ausstellen.

Was passiert wenn ich das Hausgeld nicht zahle?

Die WEG kann eine Zwangshypothek eintragen lassen und im Extremfall die Zwangsversteigerung Ihrer Wohnung betreiben. Das Hausgeld ist dringend pünktlich zu zahlen.

Kann ich Beschlüsse der WEG anfechten?

Ja — aber nur innerhalb von 1 Monat nach der Eigentümerversammlung. Danach werden Beschlüsse bestandskräftig, auch wenn sie rechtswidrig waren.

Was hat sich durch die WEG-Reform 2020 geändert?

Vereinfachte Beschlussfassung für Modernisierungen (z. B. Balkonkraftwerke, E-Ladesäulen), stärkere Rechte einzelner Eigentümer, mehr Transparenz bei der Verwaltung.

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